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Bürgerservice von A-Z

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Gewerbe anmelden

Nr. 99050012104000

Leistungsbeschreibung

Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Diese kann entweder durch den Gewerbetreibenden selbst oder durch einen vertretungsberechtigten Geschäftsführer erfolgen.

Ein Gewerbe ist

  • jede erlaubte (das heißt nicht sozial unwertige), selbständige (das heißt insbesondere im eigenen Namen und in der Regel auf eigene Rechnung) ausgeübte Tätigkeit,    
  • die auf Gewinnerzielung gerichtet und    
  • auf Dauer angelegt ist.

Nicht zum Gewerbe zählen unter anderem:

  • nicht erlaubte Tätigkeiten (sozial unwertige und damit generell verbotene Tätigkeiten),    
  • Urproduktion, zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft,    
  • freie Berufe, zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Künstler oder    
  • die bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens.

Formulare finden Sie hier.

Die elektronische Gewerbeanzeige finden Sie auf den Internetseiten des Einheitlichen Ansprechpartners-Schleswig-Holstein (EASH).

An wen muss ich mich wenden?

Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, die zuständigen Amtsverwaltungen bzw. Verwaltungen der amtsfreien Gemeinden unterstützen Sie bei der Gewerbeanmeldung. Das Verfahren kann über das Netzwerk der Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
  • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Handelsregisterauszug,
  • Beiblatt Vertretungsberechtigte

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns anmelden. Bei einer verspäteten Anmeldung kann eine Geldbuße verhängt werden.

Adressbuchschwindel

Aus gegebenen Anlass möchte die Stadt Norderstedt über den sogenannten „Adressbuchschwindel“ informieren. Es handelt sich um ungewollte teure Registereintragungen.

Wie man sich schützt, kann unter den folgenden Links der Industrie- und Handelskammer nachgelesen werden.

https://www.ihk-schleswig-holstein.de/recht/allgemeine_rechtsfragen/Vorsicht_Falle_Adressbuchschwindel/1359760

https://www.ihk-schleswig-holstein.de/recht/rechtspolitische_arbeit/Stellungnahme_zum_Adressbuchschwindel/1359840

 

 

Rechtsgrundlage

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