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Strauchwerkabholung in Norderstedt startet im März: Städtisches Betriebsamt gibt Hinweise

Dienstag, 28. Februar 2023

Norderstedt. Zweimal im Jahr holt das Betriebsamt der Stadt Norderstedt sperriges Strauchwerk, das sich nicht problemlos im eigenen Garten kompostieren und auch nicht in der Biotonne entsorgen lässt, gebührenfrei ab. Ab Mitte März geht es wieder los. Die Termine für die jeweiligen Straßen sind für alle Norderstedter Haushalte im Abfallkalender und in der Abfall-App veröffentlicht.

Zusätzlich können alle Norderstedter*innen auf dem Wertstoffhof an der Friedrich-Ebert-Straße 76 bis zu zwei Kubikmeter sperriges Strauchgut im Monat kostenfrei abgeben. Dieser besondere Service zur kostenfreien Abholung und Abgabe gilt ausschließlich für sperriges Strauchgut aus Norderstedter Privathaushalten.

Was wird abgeholt?
Mitgenommen wird ausschließlich gebündeltes Strauchgut. Die Bündel müssen „handhabbar“ sein, so dass die Mitarbeitenden des Betriebsamtes diese ins Sammelfahrzeug verladen können. Das bedeutet konkret: Sie sollten nicht schwerer als 20 Kilogramm sein und eine Länge von einem Meter und eine Breite von 50 Zentimetern nicht überschreiten.

Zum Zusammenbinden des Strauchguts müssen kompostierbare Schnüre, zum Beispiel aus Hanf, Sisal, Jute oder ähnlichem verwendet werden.

Das Betriebsamt weist darauf hin, dass Bündel, die mit Draht, Nylonstrümpfen, Wäscheleinen, und ähnliche anorganischen Stoffen zusammengebunden sind, die Kompostierung erheblich behindern. Bündel, die auf diese Art zusammengebunden sind, werden daher nicht vom Betriebsamt angenommen beziehungsweise mitgenommen. Auch Heckenschnitt, Laub, Wurzelballen sowie Blumenstauden gehören nicht zum sperrigen Strauchgut und werden ebenfalls nicht mit abgeholt.

Wann wird abgeholt?
Das Strauchgut muss am Tag der Abholung bis spätestens sechs Uhr morgens für den Abtransport bereitgelegt werden. Es darf frühestens am Vorabend an den Straßenrand gelegt werden. Erfahrungsgemäß liegt in einigen Straßenzügen das Strauchgut bereits wesentlich früher zur Abholung bereit, dies ist jedoch aus gutem Grund verboten: Strauchhaufen, die länger am Straßenrand liegen, werden gerne von Kleintieren als Unterschlupf genutzt. Bei der Verfrachtung des Strauchwerks in die Fahrzeuge werden Kleintiere, die sich im Strauchgut verstecken, nicht bemerkt und verenden.

Was muss ich beachten?
Die Bündel müssen gut sichtbar am Rand der befahrbaren Straße vor dem Grundstück zur Abholung bereitgelegt werden. Sowohl Verkehrsteilnehmer*innen als auch abgestellte Fahrzeuge dürfen durch die Strauchgutbündel nicht behindert werden.

Wichtig für die Abgabe auf dem Wertstoffhof:
Genau wie bei der Straßenabholung gilt die kostenfreie Abgabe auf dem Wertstoffhof ausschließlich für sperriges Strauchgut und auch nur für Norderstedter Haushalte. Es wird darum gebeten, aus Transportgründen das Strauchgut nicht zu zerkleinern. Kleingeschnittene Sträucher, Grünzeug und ähnliches werden nur kostenpflichtig entgegengenommen. Für die Abgabe wird ein Personalausweis oder ein Ausweis mit Meldebestätigung benötigt.