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Stadt Norderstedt informiert zu Silvester über »Feuerwerk-Verbotszonen« rund um Reetdachhäuser

Donnerstag, 29. Dezember 2022

Norderstedt. Zu Silvester ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im Gebiet der Stadt Norderstedt grundsätzlich in der Zeit zwischen dem 31. Dezember, 0 Uhr, und dem 1. Januar (Neujahr), 0 Uhr, erlaubt. Zu beachten sind dabei folgende Einschränkungen:

Aufgrund der erhöhten Brandgefahr in der näheren Umgebung von Reetdachhäusern ist das Böllern und Abbrennen von Raketen der Kategorie F2 (Feuerwerkskörper, von denen eine geringe Gefahr ausgeht, die einen geringen Lärmpegel besitzen und zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind) gemäß der geltenden Ersten Sprengstoffverordnung untersagt. Rund um die Reetdachhäuser ist daher zwingend ein Schutzabstand von mindestens 200 Metern zu allen Gebäuden einzuhalten. In der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder-, Altern- und Pflegeheimen ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ebenfalls grundsätzlich verboten.


Welche Straßen von Verbotszonen betroffen sind sowie weitere Hinweise rund um das Thema Feuerwerk und eine Online-Karte zu den Feuerwerksverbotszonen sind im Internet unter www.norderstedt.de/feuerwerk zu finden.