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In Gebäuden der Stadt Norderstedt entfällt ab dem 9. Mai die 3-G-Regel - Maskenpflicht bleibt

Freitag, 6. Mai 2022

Norderstedt. Von Montag, 9. Mai, an entfällt im Norderstedter Rathaus die 3-G-Regelung, die bis dato vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie Bestand hatte. Dies gilt ebenso für alle anderen städtischen Gebäude sowie für alle öffentlichen Sitzungen der politischen Gremien und öffentliche Veranstaltungen der Stadt. Weiterhin gültig ist die Pflicht, im Rathaus und anderen städtischen Gebäuden eine qualifizierte Mund-Nasen-Maske zu tragen. Auf dieser Regelung besteht die Stadt auf Basis ihres Hausrechts und im Sinne des Gesundheitsschutzes von Bürger*innen und Mitarbeitenden der Stadt.

Wer ein Anliegen hat und deshalb das Norderstedter Rathaus besuchen möchte, muss weiterhin vorab einen Termin mit der Verwaltung vereinbaren. Wichtige Rufnummern für eine telefonische Terminvereinbarung finden sich auf der Internetseite der Stadt unter

www.norderstedt.de/Quicknavigation/Startseite/index.php?object=tx,3224.42.1&NavID=2.1 

Die Online-Terminvergabe für das Einwohnermeldeamt der Stadt erfolgt unter

www.norderstedt.de/Politik-und-Rathaus/Rathaus-und-Verwaltung/Einwohnermeldeamt/Einwohnermeldeamt-Online/