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Bürgerservice von A-Z

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Gehwegüberfahrt

Nr. 99108012005000

Gehwegüberfahrt

Sofern für Ihr Bauvorhaben die Überfahrt mit LKWs oder schweren Maschinen/Arbeitsgerät über öffentlich gewidmete Fläche (Gehweg und wenn vorhanden Radweg/Seitenstreifen) auf Ihr Baugrundstück nötig ist, müssen Sie eine Sondernutzungsgenehmigung zur Herstellung einer provisorischen Gehwegüberfahrt stellen.

Die Mindestgröße beträgt an der Grundstücksgrenze 3 m und an der Bordsteinkante 5 m. Die Herstellung muss von einer qualifizierten Straßen- und Tiefbaufirma vorgenommen werden.

Den ausgefüllte Antrag auf Herstellung einer prov. Gehwegüberfahrt sowie ein Lageplan mit  Einzeichnung und der Angabe zur genauen Größe der prov. Gehwegüberfahrt und der Lage (bspw. 5 m von der Grundstücksgrenze zu Haus-Nr. xy entfernt) richten Sie bitte mindestens 14 Tage vorher an ordnungsamt@norderstedt.de.