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»Zweitwohnungssteuer«: Stadt Norderstedt informiert

Dienstag, 10. Mai 2022

Norderstedt. Im September 2021 hat die Norderstedter Stadtvertretung eine neue Zweitwohnungssteuersatzung beschlossen. Diese gilt rückwirkend zum 1. Januar 2019. Die technische und organisatorische Umsetzung dieser Satzung hat die Stadtverwaltung nun annähernd vollständig abgeschlossen. Alle von der Zweitwohnungsteuer Betroffenen werden in dieser Woche mit einem Informationsschreiben über das weitere Vorgehen unterrichtet, damit die jeweilige Höhe der Steuer individuell berechnet werden kann.

Die Zweitwohnungssteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer, die von allen Gemeinden erhoben werden kann. Bereits im Oktober 2016 hatte die Norderstedter Stadtvertretung eine ab 2017 geltende Zweitwohnungssteuer beschlossen. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hatte in verschiedenen Urteilen festgestellt, dass die Zweitwohnungssteuer gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Dadurch wurde die bis dahin geltende erste Satzung im Jahr 2019 ungültig. Die Berechnung der Zweitwohnungssteuer muss aufgrund des BVG-Urteils auch in Norderstedt nach einem anderen, neuen Verfahren erfolgen.  

Diese Berechnung hängt nun von unterschiedlichen Faktoren wie Wohnungsgröße und Baujahr ab, weshalb die Höhe der Steuern individuell für jede Person mit Zweitwohnsitz berechnet werden muss. Die Höhe der Miete spielt bei der Berechnung der Steuerlast keine Rolle mehr.

Die Zweitwohnungssteuer wird rückwirkend zum 1. Januar 2019 berechnet, für Student*innen mit Zweitwohnsitz in Norderstedt wird die Steuer rückwirkend zum 1. Januar 2022 fällig.

Aktuell gibt es annähernd 300 Personen, die eine Zweitwohnung in Norderstedt angemietet haben. Die Zahl der von der Zweitwohnungssteuer betroffenen Privateigentümer ist noch nicht abschließend ermittelt – allerdings gilt auch bei der Zweitwohnungssteuer eine Mitwirkungspflicht. Personen, die ihren Zweitwohnsitz nicht innerhalb eines Monats melden, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet werden kann.

Alle Bürger*innen, die glauben, dass sie von der Zweitwohnungssteuer betroffen sein könnten oder sich unsicher sind, finden viele Informationen zu dem Thema im Internet unter www.norderstedt.de (Stichwort: Zweitwohnungssteuer). Eine persönliche Beratung ist zudem möglich bei Alexander Grundt vom Fachbereich Steuern der Stadtverwaltung (Alexander.Grundt@norderstedt.de, 040/ 53595 690).