Bebauungsplan Nr. 340 Norderstedt "Feuerwache Ochsenzoller Straße",
Bekanntmachung der Stadt Norderstedt
Bebauungsplan Nr. 340 Norderstedt "Feuerwache Ochsenzoller Straße",
Gebiet: Östlich Ochsenzoller Straße, südlich Kirchenstraße, nördlich Sportanlage Ochsenzoller Straße
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Norderstedt hat in seiner Sitzung am 03.12.2020 für den Bebauungsplan Nr. 340 Norderstedt "Feuerwache Ochsenzoller Straße", Gebiet: Östlich Ochsenzoller Straße, südlich Kirchenstraße, nördlich Sportanlage Ochsenzoller Straße, den Beschluss gefasst, die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Schaffung von Baurechten für eine Feuerwache
- Sicherung der Grünverbindung
Zu diesem Zweck liegen der Bebauungsplan-Vorentwurf und der Vorentwurf der Begründung in der Zeit vom
08.03.2021 bis 12.04.2021
im Rathaus Norderstedt in den Fenstern des Standesamtes der Stadt Norderstedt (Erdgeschoss rechts vom Haupteingang Rathausplatz, bei den Schirmen), Rathausallee 50, 22846 Norderstedt während der Dienststunden (Mo-Fr 08:30 – 12:00, Mo-Mi 13:00 – 16:00, Do 13:00 -18:00) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Aufgrund der aktuellen, besonderen Situation durch die Ausbreitung des Coronavirus SARS CoV-2 und der aus diesem Grunde angeordneten beschränkten Öffnung des Rathauses, ist eine Erörterung der Unterlagen nur telefonisch oder nach telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 040 / 535 95 -208 vor den Sitzungsräumen der Stadt Norderstedt möglich.
Die Unterlagen sind auch im Internet unter www.norderstedt.de/bebauungsplan eingestellt.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden nach telefonischer Terminvereinbarung zur Niederschrift abgeben. Weiterhin können auch Stellungnahmen per E-Mail an stadtplanung@norderstedt.de abgegeben werden, wenn diese eine eindeutige Identifizierung des Absenders ermöglichen.
Norderstedt, den 17.02.2021
STADT NORDERSTEDT
- Die Oberbürgermeisterin -
gez. Elke Christina Roeder