Sprungziele
Inhalt

Bebauungsplan Nr. 245 Norderstedt, 2. Änderung "nördlich Spelterstraße"

Bebauungsplan Nr. 245 Norderstedt, 2. Änderung "nördlich Spelterstraße"  ,
Gebiet: nördlich Spelterstraße, südlich Ohechaussee

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) und
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Norderstedt hat in seiner Sitzung am 05.12.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 245 Norderstedt, 2. Änderung "nördlich Spelterstraße"  , Gebiet: nördlich Spelterstraße, südlich Ohechaussee, aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Schaffung von Baurechten für Gewerbeflächen
  • Sicherung des vorhandenen Baumbestandes .

Weiterhin hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seiner Sitzung am 05.12.2019 den Beschluss gefasst, die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen.

Zu diesem Zweck wird eine öffentliche Informationsveranstaltung durch die Stadt Norderstedt durchgeführt:

 

Ort:                Aula des Coppernicus-Gymnasiums

Datum:           04.02.2020

Uhrzeit:          19.00 Uhr      Einlass:                      18.30 Uhr

Nach der öffentlichen Veranstaltung liegen die vorgestellten Pläne in der Zeit vom

05.02.2020 bis 04.03.2020

im Rathaus Norderstedt - Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Fachbereich Planung, II. Stock, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Dienststunden sind auch Zeiten außerhalb der Öffnungszeiten während deren in der Planungsabteilung ebenfalls ein Ansprechpartner für sachkundige Auskünfte zur Verfügung steht.

Die vorgestellten Pläne sind auch im Internet unter www.norderstedt.de/bebauungsplan eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Norderstedt, den 13.01.2020

STADT NORDERSTEDT

- die Oberbürgermeisterin -

gez. Elke Christina Roeder