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Aufstellung des Lärmaktionsplanes (LAP 2018-2023) für das gesamte Gebiet der Stadt Norderstedt

BEKANNTMACHUNG DER STADT NORDERSTEDT

Öffentliche Auslegung des Entwurfes gem. § 47d des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes (BImSchG) und § 7 der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV),  analog §§ 72ff. Verwaltungsverfahrensgesetz.

Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr gebilligte  und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Lärmaktionsplanes gemäß § 47d BImSchG (LAP 2018-2023), liegt in der Zeit

 

vom 13.01.2020 bis 10.02.2020

 

im Rathaus Norderstedt, II. Stock im Raum 220, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, in der Zeit von

8:30 – 12:00 Uhr (montags, dienstags und freitags)

8:30 – 12:00 Uhr und 14.30 – 18.00 Uhr (donnerstags)

Mittwochs geschlossen

öffentlich zur Einsicht aus.

In der öffentlichen Informationsveranstaltung am

 

Montag, 27.01.2020, von 18:00 bis ca. 20:30 Uhr

(Einlass und Info-Forum ab 17:30 Uhr)

 

in der TriBühne des Norderstedter Rathauses, besteht die Möglichkeit, direkt von den Fachleuten Erläuterungen und Informationen zur zweiten Fortschreibung des Norderstedter Lärmaktionsplanes und dessen Hintergründe zu erhalten.

Während der Auslegungsfrist  können bis zum 10.02.2020 Stellungnahmen oder Einwendungen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes Stufe 3 schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Wer außerhalb der Öffnungszeiten eine Stellungnahme abgeben möchte, wird um eine  Anmeldung per Telefon unter 040-53595-298 / per E-Mail an: laermschutz@norderstedt.de gebeten.

Über den Fortschritt des Lärmaktionsplanes können Sie sich auf der Internetseite www.norderstedt.de/lärmschutz laufend informieren.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Einwendungen bei der Be­schlussfassung über die Aufstellung des Lärmaktionsplanes der Stadt Norderstedt (LAP 2018-2023) unberücksichtigt bleiben können.

Die Entscheidung über die beschlossenen Einwendungen wird durch eine öffentliche Be­kanntmachung erfolgen.

Norderstedt, den 08.01.2020

Stadt Norderstedt

gez.

Elke Christina Roeder

Die Oberbürgermeisterin