3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Schmutzwassergebühren für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Norderstedt
3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Schmutzwassergebühren für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Norderstedt (Gebührensatzung Schmutzwasserbeseitigung)
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein, der §§ 1, 2, 6, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein und der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes, alle in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 01.11.2022 folgende dritte Nachtragssatzung erlassen:
§ 1
§ 10 (Gebührensatz) enthält folgende Fassung:
§ 10
Gebührensatz
Der Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt 2,12 € pro m3 Schmutzwasser.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Nachtragssatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Norderstedt, den 15.11.2022
Stadt Norderstedt
gez.
Elke Christina Roeder
Oberbürgermeisterin