Sprungziele
Inhalt
Datum: 07.04.2022

24. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Norderstedt

24. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Norderstedt

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss durch die Stadtvertretung am 15.03.2022 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung folgende 24. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Norderstedt erlassen:

1. In § 2a der Hauptsatzung wird Absatz 4 wie folgt neu gefasst:

„Wahlen dürfen in einer Sitzung nach Absatz 1 und 3 durchgeführt werden. Sobald jemand von seinem Recht nach § 40 Absatz 2 Gemeindeordnung Gebrauch macht und einer offenen Abstimmung widerspricht, kann die Wahl in dieser, als Videokonferenz durchgeführten Sitzung, nicht erfolgen. Die Wahl ist dann in einer zeitnahen Präsenzsitzung durchzuführen.“

2. Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Genehmigung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung wurde mit Erlass vom 31.03.2022 erteilt

 

Norderstedt, den 05.04.2022

 

Stadt Norderstedt

gez.

 

Elke Christina Roeder
Oberbürgermeisterin