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21. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Norderstedt

21. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Norderstedt

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss durch die Stadtvertretung am 08.12.2020 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung folgende 21. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Norderstedt erlassen:

1. Nach § 2 der Hauptsatzung wird folgender § 2a eingefügt:

㤠2a

Sitzungen der Stadtvertretung in Fällen höherer Gewalt

(1) Bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Infektionsschutzes oder vergleichbaren außergewöhnlichen Notsituationen, die eine Teilnahme der Stadtvertreterinnen und -Vertreter an Sitzungen der Stadtvertretung erschweren oder verhindern, können die notwendigen Sitzungen der Stadtvertretung ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum als Videokonferenz durchgeführt werden. Dabei werden geeignete technische Hilfsmittel eingesetzt, durch die die Sitzung einschließlich der Beratungen und Beschlussfassungen zeitgleich in Bild und Ton an alle Personen mit Teilnahmerechten übertragen werden.

(2) Die Entscheidung hierüber trifft die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Stadtvertretung in Abstimmung mit der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister.

(3) Sitzungen der Ausschüsse und der Beiräte können im Sinne des Absatzes 1 durchgeführt werden.

(4) Wahlen dürfen in einer Sitzung nach Absatz 1 und 3 nicht durchgeführt werden.

(5) Die Gemeinde entwickelt ein Verfahren, wie Einwohnerinnen und Einwohner und Betroffene im Fall der Durchführungen von Sitzungen im Sinne des Absatzes 1 Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft stellen und Vorschläge und Anregungen unterbreiten können. Das Verfahren wird mit der Tagesordnung zur Sitzung im Sinne des Absatzes 1 bekanntgemacht.

(6) Die Öffentlichkeit im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 GO wird durch eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einem öffentlich zugänglichen Raum und durch eine Echtzeitübertragung oder eine vergleichbare Einbindung über Internet hergestellt."

2. Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Genehmigung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung wurde mit Erlass vom 30.12.2020 erteilt.

Norderstedt, den 20.01.2021

Stadt Norderstedt

gez.

Elke Christina Roeder

Oberbürgermeisterin