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16. Nachtragssatzung zur Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen der Stadt Norderstedt (Straßenreinigungssatzung)

Auf Grund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit gel-tenden Fassung und des § 45 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631), wird nach der Beschlussfassung durch die Stadtvertretung am 03.11.2020 folgende 16. Nach-tragssatzung zur Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen der Stadt Norderstedt erlassen:


§ 1 (zu Anlage 1 zur Straßenreinigungssatzung)

In Anlage 1 zur Straßenreinigungssatzung sind folgende Eintragungen neu aufzuneh-men:
•    Bärlauchstraße
•    Rosmarinweg


§ 2 Inkrafttreten

Diese Nachtragssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Norderstedt, den 11.11.2020


Stadt Norderstedt

gez.    

Elke Christina Roeder
Oberbürgermeisterin