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10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Norderstedt

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig-Holstein (KAG) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 03.11.2020 folgende 10. Nachtragssatzung zur Gebühren¬satzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Norderstedt erlassen:

1. § 4 der Friedhofsgebührensatzung wird um folgende Ziffer ergänzt:

„3.    Benutzung muslimischer Waschraum    85,00€“

2. In-Kraft-Treten

Diese Nachtragssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

Norderstedt, den 11.11.2020


Stadt Norderstedt

gez.


Elke Christina Roeder
Oberbürgermeisterin