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Datum: 14.09.2022

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Norderstedt für die Haushaltsjahre 2022 und 2023

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 13.09.2022 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1


Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird

                                                                              . 2022 2023
 


1. im Ergebnisplan mit

    einem Gesamtbetrag der Erträge auf

384.264.300 EUR

 380.958.100 EUR

    einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

374.661.800 EUR

 377.715.900 EUR

    einem Jahresüberschuss von

    9.602.500 EUR

     3.242.200 EUR

    einem Jahresfehlbetrag von    

                  0 EUR

          0 EUR

2. im Finanzplan mit

   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

   Verwaltungstätigkeit auf

367.552.200 EUR

355.795.800 EUR

   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

   Verwaltungstätigkeit auf

349.820.800 EUR

353.795.000 EUR

   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

   Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

  17.398.600 EUR

  56.285.500 EUR

   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

   Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

   68.127.600 EUR

  80.899.000 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

                                               . 2022 2023


 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen auf

0 EUR

35.500.000 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

75.258.000 EUR

  32.241.900 EUR

3.der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

40.000.000 EUR

 40.000.000 EUR

4.die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

1.349,25 Stellen

   1.349,25 Stellen

§ 6

Bewirtschaftungsregelungen

7. Die Aufwendungen und dazugehörenden Auszahlungen werden bei den folgenden Produkt-

    konten gem. § 23 Abs. 1 Ziffer 3 GemHVO-Doppik für übertragbar erklärt:

111030.531819/731819

Zuschüsse an übrige Bereiche Fond Covid 19

111030.543100/743110

Gutachterkosten

bis zu einer Höhe von 250.000 € für Prüfauftrag Kreisfreiheit

111060.531819/731819

Zuschüsse an übrige Bereiche Härtefallfond Energie

561000.531800/731800

Zuschüsse an übrige Bereiche

bis zu einer Höhe von 75.000 €

Norderstedt, den 14.09.2022

Gez. Roeder

Elke Christina Roeder

Oberbürgermeisterin

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022/2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan liegt ab 19.09.2022 im Zimmer 308 (Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 040 / 535 95 337/384) des Rathauses während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Norderstedt, den 14.09.2022

Gez. Roeder

Elke Christina Roeder

Oberbürgermeisterin