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1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Norderstedt für das Haushaltsjahr 2020/2021

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Norderstedt für das Haushaltsjahr 2020/2021

 

 

Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 01.09.2020 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020/2021             erlassen:

 

 

§ 1

Mit dem 1. Nachtragshaushalt werden

 

im   Haushaltsjahr 2020

 

erhöht um

vermindert um

und damit der   Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

 

 

 

gegenüber

bisher

nunmehr

festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

1. im Ergebnisplan   der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

 

1.505.000

258.784.800

257.279.800

Gesamtbetrag der Aufwendungen

 

157.200

254.877.900

254.720.700

Jahresüberschuss

 

1.347.800

3.906.900

2.559.100

Jahresfehlbetrag

0

0

0

0

 

 

im   Haushaltsjahr 2020

 

erhöht um

vermindert um

und damit der   Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

 

 

 

gegenüber

bisher

nunmehr

festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

2. im Finanzplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

12.502.900

249.342.000

236.839.100

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender   Verwaltungstätigkeit

 

583.400

231.039.400

230.456.000

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der   Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

2.377.800

 

44.861.600

47.239.400

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der   Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

10.584.700

75.657.200

65.072.500


 

 

im Haushaltsjahr 2021

 

erhöht   um

vermindert   um

und   damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

 

 

 

gegenüber  

bisher

nunmehr  

festgesetzt   auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

1.   im Ergebnisplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag   der Erträge

 

2.218.500

260.167.800

257.949.300

Gesamtbetrag   der Aufwendungen

 

740.700

257.549.000

256.808.300

Jahresüberschuss

 

1.477.800

2.618.800

1.141.000

Jahresfehlbetrag

0

0

0

0

 

 

im Haushaltsjahr 2021

 

erhöht   um

vermindert   um

und   damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

 

 

 

gegenüber  

bisher

nunmehr  

festgesetzt   auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

2.   im Finanzplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der   Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

12.463.200

250.006.300

237.543.600

Gesamtbetrag der   Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

495.800

234.255.700

233.759.900

Gesamtbetrag der   Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

25.049.200

 

42.022.500

67.071.700

Gesamtbetrag der   Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

18.647.000

 

62.575.600

81.222.600

 

 

§ 2

 

Es werden mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan festgesetzt:

 

im Haushaltsjahr 2020

 

 

von   bisher

auf

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und   Investitionsförderungsmaßnahmen auf

38.000.000  EUR

36.500.000 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen   auf

27.732.900  EUR

45.578.400   EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite

20.000.000  EUR

40.000.000   EUR

4.   die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

1.242,18

1.248,91

 

 

Im Haushaltsjahr 2021

 

 

von   bisher

auf

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

40.000.000  EUR

65.000.000   EUR

2. der Gesamtbetrag der   Verpflichtungsermächtigungen auf

8.908.200  EUR

21.345.200  EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite

20.000.000  EUR

40.000.000 EUR

4.   die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

1.242,18

1.248.91

 

 

§ 6

 

Mit dem 1. Nachtragshaushalt wird geändert

 

Bewirtschaftungsregelungen

 

7.  Die Aufwendungen und dazugehörenden Auszahlungen werden bei folgenden Produktkonten gem. § 23 (1) Abs. 3 für übertragbar erklärt:

 

111030.531819/731819

Zuschüsse   an übrige Bereiche Fond Covid 19

 

561000.531800/731800

Zuschüsse   an übrige Bereiche

bis   zu einer Höhe von 75.000 €

 

 

 

 

Norderstedt, den 02.09.2020

 

 

 

Gez.

Elke Christina Roeder

Oberbürgermeisterin

 

 

 

Die vorstehende Haushaltssatzung zum 1. Nachtragshaushalt 2020/2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan liegt ab 07.09.2020 im Zimmer 308 (Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 040/535 95 337) des Rathauses während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

 

Norderstedt, den 02.09.2020

 

 

 

Gez.

Elke Christina Roeder

Oberbürgermeisterin