Lärmaktionsplan
In Norderstedt wurde 2008 der erste Lärmaktionsplan entsprechend den europarechtlichen Vorgaben und den Bestimmungen der §§ 47a bis f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes unter großem Engagement vieler Akteure fertiggestellt und beschlossen. Er stellt den ersten Schritt dar, um die am 20.06.2002 beschlossenen Ziele des Norderstedter Leitbildes zur Lärmminderungsplanung umzusetzen. Der Lärmaktionsplan ist ein flächendeckendes Maßnahmenprogramm aus technischen, baulichen, gestalterischen, verkehrsrechtlichen und organisatorischen Maßnahmen zur Lärmminderung. Das umfangreiche Planwerk setzt bei der Hauptlärmquelle Straßenverkehr an. Der Lärmaktionsplan erstreckt sich nicht nur auf belastete Gebiete, sondern schließt auch den Schutz von ruhigen Gebieten ein (Unterteilung in ruhige Achsen, wohnungsnahe Stadtoasen und großflächige Landschaftsräume). Der überwiegende Teil der 2008 beschlossenen Maßnahmen wurde bereits umgesetzt. Im Anhang 8 des Lärmminderungsplans sind alle Maßnahmen einzeln aufgelistet, mit denen die angestrebte Lärmminderung erreicht werden soll. Jährlich werden die politischen Gremien über den Umsetzungsstand informiert.
Nach fünf Jahren ist der Lärmaktionsplan zu überprüfen und (bei weiterhin gegebenen Lärmproblemen) für die nächsten fünf Jahre fortzuschreiben. Als Ergebnis wurde ein gesamtstädtischer Aktionsplan mit einer zeitlichen Perspektive bis 2018 unter Mitwirkung der Öffentlichkeit erstellt. Die Vorberatung zum LAP 2013 – 2018 in der Fassung vom 21.04.2016 wurde vom Umweltausschuss in der Sitzung am 18.05.2016 abgeschlossen. Eingeflossen sind die Anregungen aus den zwei Mitwirkungsveranstaltungen für die Öffentlichkeit am 18.01. und 22.02.2013, die Abstimmungsergebnisse der verwaltungsinternen Projektgruppe Lärmaktionsplan, die Ergebnisse aus dem förmlichen Beteiligungsverfahren für die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit sowie die Ergebnisse der Betroffenenanalyse ohne und mit den geplanten Maßnahmen der Lärmminderungsplanung bis 2018 für den Straßenverkehr und die Kosten-Nutzen-Analyse. Es ist vorgesehen, dass die Stadtvertretung den LAP 2013 – 2016 in ihrer Sitzung am 7.06.2016 beschließt.
Die strategische Lärmkartierung gemäß der EG-Umgebungslärmrichtlinie und der 34. BImSchV (Verordnung über die Lärmkartierung) legt die Basis für die Planungen. Aufgrund der rechtlichen Vorgabe wird die aktuelle Lärmbelastung im gesamten Stadtgebiet erfasst und als Dauerschallpegel berechnet. Das erfolgt nach Lärmquellen getrennt, unterschieden in Straßen-, Schienen- und Flugverkehr. Zusätzlich wird untersucht, wie viele Einwohner/-innen in welchem Ausmaß von den unterschiedlichen Lärmquellen belastet werden. Dabei zeigt sich, dass der Straßenverkehr nach 2007 auch erneut 2012 die Hauptlärmquelle in Norderstedt darstellt. Die Berechnungen des Straßenverkehrslärms beruhen auf dem aktualisierten Verkehrsmodell für den Pkw- und Lkw-Verkehr in Norderstedt, das auf den aktuellen Verkehrszählungen der Jahre 2008 bis 2011 basiert.
Der Lärmaktionsplan setzt zur Lärmminderung auf die Förderung des Umweltverbundes. Durch weniger Autoverkehr- insbesondere auf Kurzstrecken - und eine stärkere Nutzung der eigenen Füße, des Fahrrades oder öffentlicher Verkehrsmittel kann der Straßenverkehr deutlich gemindert werden – und somit auch der davon ausgehende Lärm. Diese Investitionen lohnen sich auch finanziell, wie Berechnungen belegt haben. Gleichzeitig trägt eine Verkehrsverlagerung zum Klimaschutz bei und fördert die eigene Gesundheit. Die 2008 vorgesehenen Maßnahmen des Lärmaktionsplans zur Förderung des Fuß-, Rad- und öffentlichen Nahverkehrs konnten zum großen Teil abgeschlossen werden.
Die Maßnahmen zur Lenkung des Güterverkehrs und zur Verstetigung und Verlangsamung des Kfz-Verkehrs, die an den Lärmschwerpunkten eine deutliche Lärmminderung bewirken, wurden vor allem 2011 bis 2014 verstärkt verfolgt. Dazu gehört die Entwicklung eines Lkw-Lenkungskonzeptes für eine systematische Beschilderung aller Gewerbegebiete. Die verwaltungsinterne Einzelfallprüfung von zunächst 9 Tempo 30-Abschnitten mündete in der Ausweisung von 30 km/h auf zunächst zwei Abschnitten in der Nacht - der eine ist auf der Poppenbütteler Str. (zwischen Glashütter Damm und Lindenweg), der andere auf der Niendorfer Str. (zwischen Ochsenzoller Str. und Kirchenweg) zu finden. Durch eine positive Verstärkung über Dialogdisplays sollen die Fahrzeugführerinnen und –führer zu einer rücksichtsvollen Fahrweise angeleitet werden.
Neue Entwicklungen lassen es zu, dass durch den Einbau von lärmoptimierten Fahrbahnbelägen an Lärmschwerpunkten im Stadtgebiet die Fahrbahngeräusche der Kraftfahrzeuge und der damit verbundene Lärm deutlich gemindert werden können. Das wird zusätzlich zu den Maßnahmen des Lärmaktionsplans gerade an zwei Modellabschnitten in Norderstedt erprobt. Ein Abschnitt der südlichen Poppenbütteler Straße und ein Abschnitt des Friedrichsgaber Weges konnten dadurch wirkungsvoll von Teilen des Straßenlärms entlastet werden.
Fluglärm
Fluglärm stellt für Norderstedt ein weiteres wichtiges Lärmproblem dar - insbesondere im Stadtteil Garstedt. Hierbei ist weniger die absolute Belastung in Form des Mittelungspegels ein Problem (die ist beim Straßenverkehr für viele Menschen viel höher), sondern die erheblich stärkere Störwirkung durch Fluglärm und einzelne Lärmspitzen. Deshalb sind insbesondere die Auswirkungen von nächtlichem Fluglärm besonders kritisch, sobald sie einen Dauerschallpegel von 45 dB(A) überschreiten. Im Unterschied zu allen anderen Lärmquellen ist nach neueren Forschungsergebnissen bei langjähriger Belastung durch Fluglärm bereits dann eine gesundheitliche Gefährdung gegeben.
Die strategischen Lärmkarten zum Fluglärm zeigen die besonders betroffenen Bereiche.PDF-
Im Gegensatz zu den anderen Quellen, die für die Lärmminderungsplanung beachtlich sind, hat Norderstedt hierauf allerdings wenig direkte Einflussmöglichkeiten. Deshalb ist verabredet worden, dass für den Hamburger Flughafen ein gemeinsamer Lärmaktionsplan durch alle betroffenen Kommunen unter der Federführung Hamburgs erstellt werden soll. Bisher fand eine Mitwirkungsveranstaltung für die betroffenen Umlandgemeinden Hasloh, Quickborn und Norderstedt am 30.10.2008 im Norderstedter Rathaus statt.PDF-Datei:
Bei aktuellen Problemen gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, wie Sie sich informieren und auf Probleme hinweisen können:
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Informationen über die kontinuierlich durchgeführten Lärmmessungen und zu den lärmrelevanten Betriebsbedingungen des Flughafens finden Sie hier.
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Erläuterungen zu den Bahnbenutzungsregeln und der daraus resultierenden Bahnverteilung sind hier zugänglich.
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Die deutsche Flugsicherung bietet einen Service zur Darstellung einzelner Flugverläufe im Nahbereich des Flughafens Hamburg inklusive gewählte Route und Höhe der Flugzeuge.
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Der Fluglärmschutzbeauftragte ist Ansprechpartner für alle, die vom Fluglärm gestört werden. Er informiert, berät, bearbeitet Beschwerden und ermittelt z.B. Abweichungen von den vorgeschriebenen Flugrouten.
Lärmkarten_Fluglärm
Lärmkartierung
Lageplan Flugrouten (Flughafen Hamburg)
Lupe