Sprungziele
Inhalt

Teilungsgenehmigung für Grundstücksteilungen

Aufgrund geänderter Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) ist eine Teilungsgenehmigung bzw. ein Negativzeugnis nicht mehr erforderlich.
Bitte beachten Sie daher die folgenden Hinweise.
Durch die Teilung eines Grundstückes im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes dürfen keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen (§ 19 Abs. 2 BauGB).Klären Sie vor Realisierung der Teilung, ob Behinderungen tatsächlicher oder planungsrechtlicher Art einer Bebauung entgegenstehen. Über die Zulässigkeit von Vorhaben wird ausschließlich auf Antrag in einem gesonderten Verfahren entschieden.
Werden durch die Teilung eines bebauten Grundstückes Verhältnisse geschaffen, die der Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) oder Vorschriften aufgrund der LBO zuwiderlaufen, kann die Bauaufsichtsbehörde verlangen, dass ein baurechtmäßiger Zustand der Gebäude oder Gebäudeteile hergestellt wird (§ 8 Satz 1 LBO).
Fragen zu bauordnungsrechtlichen Belangen beantworten Ihnen gerne die MitarbeiterInnen aus dem Fachbereich Bauaufsicht