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Der Bebauungsplan (B-Plan) ist eine örtliche Satzung, die für ein bestimmtes Gebiet die zukünftige Nutzung verbindlich vorgibt.
Sie möchten wissen, welcher Bebauungsplan zu einer bestimmten Adresse gehört? Dann können Sie über die Bebauungsplanübersicht eine spezielle Suche starten. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Text-Bebauungspläne in der Bebauungsplanübersicht eingestellt sind. Zudem befindet sich die Seite im Aufbau, so dass nicht alle Bebauungspläne angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich für eine vollständige und rechtsverbindliche Auskunft immer an die jeweiligen Ansprechpartner im Team Stadtplanung.
In Norderstedt sind ca. 250 Bebauungspläne rechtskräftig. zu den rechtskräftigen B-Plänen Nr. 1-99... zu den rechtskräftigen B-Plänen Nr. 100-149... zu den rechtskräftigen B-Plänen Nr. 150-199... zu den rechtskräftigen B-Plänen Nr. 200-249... zu den rechtskräftigen B-Plänen Nr. 250-299...
Zahlreiche Bebauungspläne befinden sich im Verfahren zu den B-Plänen im Verfahren...
einige befinden sich in der Öffentlichkeitsbeteiligung zu den B-Plänen im Beteiligungsverfahren...
Die verbindlichen Vorgaben zur zukünftigen Nutzung in einem Bebauungsplangebiet erfolgt im Wesentlichen durch Festsetzung von:
- Art und Maß der baulichen Nutzung - die Höhe der Gebäude / die Zahl der Vollgeschosse - die überbaubaren Grundstücksflächen und - die öffentlichen Verkehrsflächen
Die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplanes wird eingeleitet, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in Norderstedt erforderlich ist. Die Beschlussfassung erfolgt durch die zuständigen politischen Gremien der ( i.d.R. Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr ). Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich, d.h. in der Norderstedter Zeitung ( amtlicher Bekanntmachungsteil) und auf der Homepage der Stadt Norderstedt öffentlich bekannt gemacht. Im Verfahren ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gesetzlich vorgeschrieben. Im Rahmen der Abwägung von privaten mit öffentlichen Belangen unter- und gegeneinander ist über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen durch die politischen Gremien zu entscheiden. Die Fassung des abschließenden Satzungsbeschlusses wird ebenfalls im amtlichen Bekanntmachungsteil der Norderstedter Zeitung öffentlich bekannt gemacht. Dadurch erlangt die B-Plan-Satzung Rechtskraft für Jedermannn. Bebauungspläne sind grundsätzlich aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes zu entwickeln und es besteht auf die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplanes kein Rechtsanspruch.
Der Bebauungsplan stellt eine Angebotsplanung dar, in der die Rahmenbedingungen für eine Bebauung vorgegeben werden. Seine Inhalte bestimmen sich nach den abschließend aufgezählten Festsetzungsmöglichkeiten des § 9 BauGB. Festsetzungen, die dort nicht genannt sind, dürfen nicht getroffen werden. Die Bebauungspläne können auch baugestalterische Vorschriften nach der Landesbauordnung enthalten. Im Rahmen seiner Festsetzungen werden Erschließungsanlagen gebaut, die Bebauung erstellt und Grünflächen und Spielplätze hergestellt.
Anschrift:
Stadt Norderstedt
-Team Stadtplanung-
Rathausallee 50
22846 Norderstedt
Ansprechpartner:
Frau Rimka Tel.: 535 95-228 u. Herr Kremer-Cymbala: Tel.: 535 95 – 229 (Friedrichsgabe)
Frau Hohmann-Hansen Tel.: 535 95 – 203 u. Herr Kremer-Cymbala: Tel.: 535 95 – 229 (Norderstedt-Mitte)
Frau Takla Zehrfeld Tel.: 535 95 – 207 u. Frau Thum Tel.: 535 95 – 285(Harksheide)
Herr Röll Tel.: 535 95 – 208 u. Herr Kremer-Cymbala Tel.: 535 95 – 229 (Garstedt)
Herr Deutenbach Tel.: 535 95 – 209 u. Frau Thum Tel.: 535 95 – 285(Glashütte + Harksheide-Süd)
Telefax: 040/53595-610
E-Mail: stadtplanung@norderstedt.de
Zu den Öffnungszeiten...
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