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Schiedsamt der Stadt Norderstedt

Die Stadt Norderstedt ist in zwei Schiedsamtsbezirke aufgeteilt.

Zuständigkeit der Schiedsleute

In erster Linie kommen vermögensrechtliche Ansprüche für eine Schlichtungsverhandlung in Betracht. Vermögensrechtlich ist ein Anspruch, wenn er auf Zahlung von Geld gerichtet ist. Danach sind z. B. vermögensrechtlich die Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzens­geld.
Daneben kann das Schiedsamt auch zur Beilegung nicht vermögensrechtlicher Streitigkeiten angerufen werden. Hier beispielsweise bei Beachtung der Hausordnung oder Wahrung nach­barrechtlicher Belange.
Im Nachbarrecht sind solche Streitigkeiten insbesondere aufgrund von Stö­rungen durch Klein­­­tiere sowie aufgrund von Geräuschen und Geruchsbelästigungen von dem Nachbar­grund­stück oder aus der Nachbarwohnung denkbar.
In Strafsachen dürfen Schiedsfrauen und Schiedsmännern nur bei den in § 380 Abs. 1 der Straf­prozessordnung genannten Vergehen tätig werden. Das sind Hausfriedensbruch, Belei­di­gung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschä­di­gung.
Weitere Informationen...

Für den Schiedsamtsbezirk Norderstedt-Nord
(Ortsteile Friedrichsgabe und Harksheide) sind zuständig:

Schiedsfrau Heideltraud Peihs
Marommer Straße 19
22850 Norderstedt
Tel. 040 - 521 71 26

Stellv. Schiedsmann Joachim Murmann
Feldweg 21
22844 Norderstedt 
Tel. 040 - 524 33 99

Für den Schiedsamtsbezirk Norderstedt-Süd
(Ortsteile Garstedt und Glashütte) sind zuständig:

Schiedsmann Wolfgang Kelm
Heidbergstraße 55
22846 Norderstedt
Tel. 040 - 528 21 80

Stellv. Schiedsfrau Beatrice Marks 
Lütjenmoor 17 
22850 Norderstedt
Tel. 01522 - 85 20 416