Schiedsamt der Stadt Norderstedt
Die Stadt Norderstedt ist in zwei Schiedsamtsbezirke aufgeteilt.
Zuständigkeit der Schiedsleute
In erster Linie kommen vermögensrechtliche Ansprüche für eine Schlichtungsverhandlung in Betracht. Vermögensrechtlich ist ein Anspruch, wenn er auf Zahlung von Geld gerichtet ist. Danach sind z. B. vermögensrechtlich die Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Daneben kann das Schiedsamt auch zur Beilegung nicht vermögensrechtlicher Streitigkeiten angerufen werden. Hier beispielsweise bei Beachtung der Hausordnung oder Wahrung nachbarrechtlicher Belange.
Im Nachbarrecht sind solche Streitigkeiten insbesondere aufgrund von Störungen durch Kleintiere sowie aufgrund von Geräuschen und Geruchsbelästigungen von dem Nachbargrundstück oder aus der Nachbarwohnung denkbar.
In Strafsachen dürfen Schiedsfrauen und Schiedsmännern nur bei den in § 380 Abs. 1 der Strafprozessordnung genannten Vergehen tätig werden. Das sind Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung.
Weitere Informationen...
Daneben kann das Schiedsamt auch zur Beilegung nicht vermögensrechtlicher Streitigkeiten angerufen werden. Hier beispielsweise bei Beachtung der Hausordnung oder Wahrung nachbarrechtlicher Belange.
Im Nachbarrecht sind solche Streitigkeiten insbesondere aufgrund von Störungen durch Kleintiere sowie aufgrund von Geräuschen und Geruchsbelästigungen von dem Nachbargrundstück oder aus der Nachbarwohnung denkbar.
In Strafsachen dürfen Schiedsfrauen und Schiedsmännern nur bei den in § 380 Abs. 1 der Strafprozessordnung genannten Vergehen tätig werden. Das sind Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung.
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Für den Schiedsamtsbezirk Norderstedt-Nord
(Ortsteile Friedrichsgabe und Harksheide) sind zuständig:
Schiedsfrau Heideltraud Peihs
Marommer Straße 19
22850 Norderstedt
Tel. 040 - 521 71 26
Stellv. Schiedsmann Joachim Murmann
Feldweg 21
22844 Norderstedt
Tel. 040 - 524 33 99
Für den Schiedsamtsbezirk Norderstedt-Süd
(Ortsteile Garstedt und Glashütte) sind zuständig:
Schiedsmann Wolfgang Kelm
Heidbergstraße 55
22846 Norderstedt
Tel. 040 - 528 21 80
Stellv. Schiedsfrau Beatrice Marks
Lütjenmoor 17
22850 Norderstedt
Tel. 01522 - 85 20 416
Heidbergstraße 55
22846 Norderstedt
Tel. 040 - 528 21 80
Stellv. Schiedsfrau Beatrice Marks
Lütjenmoor 17
22850 Norderstedt
Tel. 01522 - 85 20 416

