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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen

Nr. 99107029000000

Geflüchtete in Norderstedt

Es ist ein Anliegen der Stadt Norderstedt, die Bürgerinnen und Bürger umfassend und möglichst zeitnah über das Thema „Geflüchtete“ zu informieren. Auf dieser Seite finden Sie vielfältige Informationen und Hinweise.

Fast 80 Millionen Menschen waren Ende 2019 weltweit auf der Flucht. Vor allem aus den Kriegs- und Krisengebieten im Nahen und Mittleren Osten sowie aus dem nördlichen und zentralen Afrika fliehen Millionen Menschen, um in Europa Schutz zu suchen. Die Zahl der Flüchtlinge in Deutschland ist in den Jahren 2015 bis 2016 stark angestiegen. Die Zahl der Geflüchteten, die in Deutschland ankommen, ist zwar seit 2017 sinkend, jedoch waren es in 2019 noch knapp 200.000 Menschen. Durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine sind seit Frühjahr 2022 über 1,1 Mio. Ukrainer*innen – überwiegend Frauen, Kinder und Senior*innen – nach Deutschland gekommen.

Auch in die Stadt Norderstedt kommen weiterhin Menschen, die aufgrund von Krieg, Vertreibung, Verfolgung und Not ihre Heimat verlassen haben. Dies stellt Gesellschaft, Verwaltung und Politik vor Herausforderungen, die nur mit großem Einsatz und Engagement aller Beteiligten bewältigt werden können.

Das Asylrecht ist in Deutschland ein Grundrecht nach Artikel 16 a Grundgesetz.

Die Genfer Flüchtlingskonvention ist in § 3 AsylVfG geregelt. Schutz genießen nicht nur politisch Verfolgte, sondern auch Menschen, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe nach Deutschland kommen.

Wer als Flüchtling/Asylbewerber anerkannt ist, kann sich zunächst für drei Jahre in Deutschland aufhalten. Danach wird der sogenannte Aufenthaltstitel unbefristet verlängert, wenn sich die Situation im Heimatland des Flüchtlings nach Ansicht deutscher Behörden nicht wesentlich geändert hat. Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, müssen sich offiziell beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als asylsuchend melden und einen Asylantrag stellen. Während der Asylantrag bearbeitet wird, bekommen die Flüchtlinge Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Außerdem wird ihnen eine Unterkunft zugewiesen.

Die Aufnahme von Flüchtlingen und Asylsuchenden ist keine „freiwillige Leistung“, sondern eine Rechtspflicht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verteilt die registrierten Flüchtlinge auf die Bundesländer. Das Land Schleswig-Holstein wiederum verteilt die Flüchtlinge auf die Kreise. Norderstedt gehört zum Kreis Segeberg. Die Kreisverwaltungen entscheiden – proportional zur Größe der Kommunen -, wie viele Menschen in Dörfern und Städten untergebracht werden müssen.

An erster Stelle steht aus Sicht der Stadtverwaltung Norderstedt die Unterbringung der Flüchtlinge. So sind seit 2015 an vielen Stellen in der Stadt dezentrale Unterkünfte entstanden (siehe Link zur Karte). Da leider nur wenige Geflüchtete, auch nachdem sie inzwischen etliche Jahre hier sind, eine eigene Wohnung finden, leben viele noch immer in den Unterkünften. Dies macht es erforderlich, dass auch weiterhin neue Unterkünfte entstehen müssen. Dabei sollen – wie bisher auch - die einzelnen Standorte auf maximal 200 Plätze begrenzt und möglichst ausgeglichen über das Stadtgebiet verteilt werden.

Viele Norderstedterinnen und Norderstedter engagieren sich ehrenamtlich, um den Flüchtlingen in der Stadt zu helfen. Dank der herausragenden ehrenamtlichen Aktivitäten im Verein „Willkommen-Team“ werden die Flüchtlinge von Anfang unterstützt und bei den ersten Schritten in Norderstedt begleitet. Neben den inzwischen mehr als einhundert Aktiven des „Willkommen-Teams“ sind die hauptamtlichen Betreuerinnen und Betreuer sowie die Sprachmittler von Diakonie, der Caritas und der Arbeiterwohlfahrt direkt in den Unterkünften ebenfalls Ansprechpartner für die Geflüchteten in Norderstedt.

WillkommenTeam

Willkommen-Team

Mehr als 100 Frauen, Männer und junge Leute engagieren sich im Norderstedter Verein „Willkommen-Team Norderstedt e.V.“. Diese Gruppe von ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern – mit und ohne Migrationshintergrund - kümmert sich bereits seit Frühjahr 2014 vor allem um Geflüchtete, die nach Norderstedt kommen. Dem Verein „Willkommen-Team“ mit der Vereinsvorsitzenden Ilka Bandelow an der Spitze gelingt es, im Zusammenspiel mit den hauptamtlichen Kräften, wichtige erste Hilfen für Geflüchtete zu leisten und die Menschen im Alltag mit praktischer Anleitung zu begleiten. Das ist ein unverzichtbarer Teil der Willkommenskultur in Norderstedt. 

Dank der ehrenamtlichen Aktivitäten im „Willkommen-Team“ werden die Flüchtlinge in ihrer Unterkunft begrüßt, von Anfang an unterstützt und bei ihren ersten Schritten in Norderstedt zum Teil begleitet. Dazu wird auf zahlreiche Begegnungs- und Freizeitangebote hingewiesen, eine Fahrradwerkstatt und Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt angeboten.

Der Verein „Willkommen-Team“ sucht weiterhin engagierte Mitstreiterinnen und Mitstreiter, um Unterstützung der Asylsuchenden bei Behörden- und Arztbesuchen geben zu können und die praktische Integration zu fördern.

Viele weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Vereins. www.willkommen-team.org/ 

 

Aktuelles

Aktuelles / Zahlen

Asylsuchende werden innerhalb Deutschlands nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel gleichmäßig auf die Bundesländer verteilt. Dabei spielt die (Finanz-)Stärke der Länder eine wichtige Rolle. Derzeit nimmt Schleswig-Holstein etwas mehr als 3,3 Prozent aller Menschen, die eine politische Verfolgung in Deutschland geltend machen, auf.

Die Verteilung auf die Kreise und kreisfreien Städte erfolgt in Schleswig-Holstein auf Basis der jeweiligen Einwohnerzahl. Diese Größe stellt ebenfalls die Grundlage für die Verteilung im Kreis Segeberg auf die kreisangehörigen Kommunen dar. Die Stadt Norderstedt muss knapp 29 % der den Kreis Segeberg zugewiesenen Geflüchteten unterbringen.

Die meisten Geflüchteten, die aktuell nach Norderstedt kommen, stammen weiterhin aus dem Krisengebieten Afghanistan, Syrien und Irak Annähernd ein Drittel der Flüchtlinge/Asylsuchenden sind Kinder und Jugendliche.

Neubauvorhaben nach dem Norderstedter
Modell

An mehreren Standorten in der Stadt entstehen in 2021/22 Neubauvorhaben nach dem so genannten „Norderstedter Modell“. Beim „Norderstedter Modell“ handelt es sich um Mehrfamilienhäuser in Massivbauweise, die zu 100% im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung errichtet werden. Nach dem Beschluss der Stadtvertretung werden in diesem Objekten 50% der Wohneinheiten an Geflüchtete vermietet, die bisher in den Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Norderstedt leben. Die weiteren 50% der Wohneinheiten werden regulär an Inhaber/innen eines Wohnberechtigungsscheins vergeben, wobei Personen, die auf Grund ihrer individuellen Situation erhebliche Zugangsschwierigkeiten zum regulären Mietwohnungsmarkt haben, besonders berücksichtigt werden können.

Die Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH realisiert die Bauvorhaben im Auftrag der Stadt Norderstedt. In 2021 haben die Neubauvorhaben an den folgenden Standorten begonnen:

  • Harkshörner Weg (nördlich der Feuerwache Friedrichsgabe): fertiggestellt im Herbst 2022
  • Buschweg/ Am Knick/ Lavendelweg (neben der Kindertagesstätte): Fertigstellung geplant im Oktober/November 2023

Für weitere Informationen finden Sie die entsprechenden Präsentationen unter „Dokumente“.

Kontakt

Frau Major
Dezernat II

Dokumente

Unterbringung

Unterbringung

Nach Asylantragstellung wohnen die Asylsuchenden bis zu drei Monate in einer der sogenannten Erstaufnahmeeinrichtungen. Anschließend werden sie landesintern auf die Kreise und kreisfreien Städte verteilt. Für die Unterbringung der Geflüchteten in Norderstedt, musste überall in der Stadt neue Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden.

Eine Übersicht über die Unterkünfte für Flüchtlinge auf dem Gebiet der Stadt Norderstedt bietet diese Grafik:

Die Stadt Norderstedt ist bestrebt, keine Unterkünfte mit mehr als 200 Plätzen zu bauen und die Standorte möglichst gleichmäßig auf das Stadtgebiet zu verteilen. Die wichtigsten Kriterien bei der Standortsuche sind: Gute Erreichbarkeit (ÖPNV), Nahversorgung, Nähe zu Kitas und Schulen sowie Rechtssicherheit beim Planungsrecht. Eine Unterbringung von Flüchtlingen in Zelten oder Turnhallen konnte in Norderstedt vermieden werden.

Ziel der Stadt ist es, die Anwohnerinnen und Anwohner von Standorten zur Unterbringung von Flüchtlingen zeitnah und möglichst umfassend zu informieren. Dazu wird es weiterhin Informationsveranstaltungen in den Stadtteilen geben.

Helfen / Unterstützen

Helfen / Unterstützen

Eine große Zahl Norderstedterinnen und Norderstedter möchte die Flüchtlinge, die in die Stadt kommen, unterstützen. Die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger ist unglaublich groß. Helfen kann übrigens jede und jeder schon mit einfachen Mitteln – und wenn es nur ein Lächeln zur Begrüßung ist oder die spontane Hilfe am Fahrkartenautomaten oder bei anderen Dingen des täglichen Lebens.

Viele Norderstedterinnen und Norderstedter möchten den Flüchtlingen gut erhaltene Dinge spenden.

Kleiderspenden für alle Bedürftigen (und damit eben auch für Flüchtlinge) können bei der Kleiderkammer des Deutschen Roten Kreuzes in Norderstedt (Ochsenzoller Straße 124) abgegeben werden. Lebensmittelspenden nimmt die Norderstedter Tafel (Schützenwall 49) an.

Auch beim Gebrauchtwarenhaus „Hempels“ (Stormarnstraße 34-36) können Sachspenden abgegeben werden. Bitte beachten Sie hierbei die Öffnungszeiten der Warenannahme.

Sie können beispielsweise möglichst gut erhaltene (noch verwendbare) Möbel, Fahrräder, Elektroartikel und Haushaltsartikel (z.B. Glas, Porzellan, Bestecke etc.) oder Spielwaren abgeben.

Diese werden bei Hempels zu günstigen und fairen Preisen ALLEN Menschen zum Kauf angeboten. Die Einnahmen aus dem Verkauf fließen zurück in den Abfallgebührenhaushalt der Stadt Norderstedt.

WICHTIG: Bitte stellen Sie keine Sachspenden vor oder in den Unterkünften ab, sondern nutzen Sie unbedingt die oben genannten Möglichkeiten. 

Hintergrund / Sprache

Hintergrund / Sprache

Das Erlernen der deutschen Sprache ist ein wichtiger Faktor bei der Integration in der neuen Heimat. Je früher der Spracherwerb beginnt, desto höher ist die Chance, sich später korrekt in Wort und Schrift ausdrücken zu können.

  • Es gibt derzeit in Norderstedt verschiedene Möglichkeiten zum Spracherwerb für Asylsuchende und Flüchtlinge:

    DAZ-Zentrum Norderstedt

    Im DAZ-Zentrum (Deutsch als Zweitsprache) werden alle (neu) zugewanderten Kinder und Jugendliche, die der allgemeinen Schulpflicht unterliegen, sprachlich auf den Besuch der Regelschulen vorbereitet.

  • Berufsbildungszentrum (BBZ)

    DAZ-Klassen für Jugendliche ab dem 17. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die der Berufsschulpflicht unterliegen, werden am BBZ angeboten. Jugendliche werden automatisch im BBZ angemeldet.

    Ansprechperson: Sekretariat BBZ, Tel.: 040 - 522 030

  • Volkshochschule Norderstedt

    Die Volkshochschule Norderstedt führt im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse (allgemein, Alphabetisierungskurse und Zweitschriftlernkurse), berufsbezogene Deutschsprachkurse gem. § 45a Aufenthaltsgesetz und Berufsvorbereitungsprojekte "Deutsch für den Beruf" durch. Ergänzend bietet die Volkshochschule Norderstedt bei Freigabe von Landesmitteln spezielle Flüchtlingskurse "Starterpaket für Flüchtlinge" (STAFF) und Firmenkurse für Mitarbeiter mit Migrationshintergrund an. Außerdem führt die Volkshochschule Einstufungsberatungen durch und ist anerkanntes Prüfungszentrum für die wichtigsten Prüfungsformate DaZ nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER)

    Ansprechperson: Cornelia Ascher (Programmbereichsleitung) Tel.: 040/535 95 915