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Jugendförderung der Stadt Norderstedt


Die Stadt Norderstedt fördert die ehrenamtliche Jugendarbeit der anerkannten Freien Träger der Jugendhilfe in Norderstedt nach den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit.

Die Richtlinien sowie die Formblätter zur Beantragung der Förderungen stehen nachfolgend zum Herunterladen zur Verfügung.
Alle aufgeführten Antragsformulare sowie Verwendungsnachweise sind von den Trägern der Maßnahme persönlich zu unterzeichnen und abzustempeln und im Original an die Stadt Norderstedt zu senden. 

Für die Beantragung von Zuschüssen nach den o.g. Richtlinien sind die nachfolgenden Antragsvordrucke zu nutzen: 
  
1.1  Aus- und Fortbildung Jugendleiter/innen der Jugendarbeit

1.2  Erstausstellung der bundeseinheitlichen Card für Jugendleitungen sowie Neuausstellung nach Fristablauf

1.3  Entschädigung für die Tätigkeit als ehrenamtliche Jugendleitung

1.4  Erstattung von Verdienstausfall für von der Arbeit freigestellte Jugendleitungen

2.1  Förderung von Jugendfahrten im In- und Ausland

2.2  Ferienwerk Schleswig-Holstein

3.1 Projektförderung

3.2 Politische Jugendförderung

4.1 Besondere Förderung der allgemeinen Jugendarbeit (Bestandsaufnahme)

4.2 Nutzung städtische Jugendräume