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Den Mietspiegel erhalten und durchsehen

Nr. 99116002140000

Der Norderstedter Mietspiegel

Der Norderstedter Mietspiegel wurde bisher alle 2 Jahre als freiwillige Aufgabe von der Stadt Norderstedt, dem Mieterverein Norderstedt e. V. dem Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (Landesverband Nord) und dem Haus- und Grundeigentümerverein von Norderstedt und Umgebung (Haus & Grund) erarbeitet. Er hat sich nach Aussage aller Beteiligten bewährt und dient im Streitfall vor Gericht als Orientierungshilfe. 

Durch das Mietspiegelreformgesetz wurden zum 01.07.2022 alle Städte über 50.000 Einwohner verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. Dabei können die Städte wie bisher zwischen einem qualifizierten und einem einfachen Mietspiegel entscheiden. Die Mietspiegel sind - wie bisher auch - alle 2 Jahre der Marktentwicklung anzupassen.

Der Norderstedter Mietspiegel soll auch künftig als einfacher Mietspiegel herausgegeben werden. Er braucht als einfacher Mietspiegel aufgrund der berücksichtigten Datenfülle den Vergleich mit einem qualifizierten Mietspiegel nicht zu scheuen.

Der Mietspiegel 2023 tritt zum 01.12.2023 in Kraft. Es ist bereits die 34. Ausgabe des Norderstedter Mietspiegels.

Der Norderstedter Mietspiegel 2023 wird ab Mitte Dezember 2023 auch wie gewohnt als Heftausgabe erscheinen. Er liegt dann kostenlos bei der Stadtverwaltung sowie den Stadtbüchereien aus. Er ist aber auch beim Mieterverein, Haus und Grund Norderstedt sowie dem Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen erhältlich.

Bei Zusendung eines mit 1,60 € Porto frankierten Rückumschlages der Größe DIN-A 5 wird er auch zugeschickt. Unsere Postanschrift lautet:

Stadt Norderstedt
Amt für Familie und Soziales
Rathausallee 50
22846 Norderstedt