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Bürgerservice von A-Z

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Winterdienst

Nr. 99089040168000

Leistungsbeschreibung

Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.

Rechtsgrundlage

  • § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

Winterdienst in Norderstedt

Zuständig in Norderstedt für den Winterdienst ist das Betriebsamt.

 Ihre Ansprechpartner bei Fragen zum Thema Winterdienst:

Privathaushalte: 040 53595-800

E-Mail: betriebsamt@norderstedt.de

Weiter Informationen erhalten Sie unter: www.betriebsamt-norderstedt.de

Online-Dienste

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