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Bürgerservice von A-Z

Unter "Bürgerservice von A-Z" finden Sie eine übergreifende Suchmöglichkeit über das Leistungsangebot der Stadtverwaltung und ihrer Einrichtungen. Sie haben die Möglichkeit, einen Suchbegriff einzugeben oder die gewünschte Leistung aus dem Katalog der Lebenslagen heraus zu suchen. Sollten Sie die von Ihnen gesuchte Dienstleistung an dieser Stelle nicht finden, könnte es sein, dass die Stadt Norderstedt hierfür nicht zuständig ist. In diesem Fall empfehlen wir die Suche im zentralen Zuständigkeitsfinder für Schleswig-Holstein.  

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Altlastenkataster - Auskunft

Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit, ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies sind zum Beispiel verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.

Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen.

Die Untere Bodenschutzbehörde beim Kreis Segeberg ist zuständig für Auskünfte aus dem Altlastenkataster für das Stadtgebiet Norderstedt. Anschrift: Kreis Segeberg, Untere Bodenschutzbehörde, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg, Tel.: 04551/951-0

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • als Eigentümer: Eigentumsnachweis (Eigentumserklärung oder Kopie Grundbuchauszug)
  • als Nichteigentümer: Vollmacht oder Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers; dies erspart die Anhörungspflicht des Eigentümers
  • Flurkartenauszug oder Lagekarte
  • Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
  • postalische Anschrift (bei Neubauten kann diese in der örtlichen Ordungsbehörde - Ordnungsamt - oder gegebenenfalls dem Bürgerbüro erfragt beziehungsweise beantragt werden).

Welche Gebühren fallen an?

Für Auskünfte werden je nach Aufwand Gebühren erhoben.

Rechtsgrundlage

  • Umweltinformationsgesetz (UIG)
  • Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH)
  • Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes Bodenschutzgesetz - BBodSchG)
  • § 5 Gesetz zur Ausführung und Ergänzung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Landesbodenschutz- und Altlastengesetz - LBodSchG)
  • Landesverordnung über die Kosten nach dem Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH-KostenVO)

Altlasten in Norderstedt

Altlasten in Norderstedt

Altablagerungen:

Das Stadtgebiet ist ein Gebiet mit Kies- und Sandvorkommen. Beim Abbau entstandene Kuhlen wurden wiederverfüllt. Früher konnten in diese Gruben ohne Genehmigung diverse Materialien eingelagert werden (z.B. Boden, Bauschutt, Straßenaufbruch, Grünschnitt, Hausmüll). Für Mensch, Tier oder Pflanze sind eine Vielzahl von Inhaltsstoffen dieser Materialien schädlich.
Zur Zeit sind 124 derartige Flächen in Norderstedt bekannt. Nach einer ersten Bewertung erfolgte bei der überwiegenden Anzahl der verfüllten Flächen eine Untersuchung von Deponieinhalt, Grundwasser und Bodenluft.

Je nach Inhalt wird die Umwelt mehr oder weniger beeinflusst. Es gibt Gruben, die überwiegend nur mit Boden verfüllt wurden. Von einer Altlast kann hier nicht gesprochen werden.
Altlasten entstehen z.B. bei dem Einbau von organischem Material (Küchen- und Gartenabfälle). Hier kommt es unter Luftabschluss zur einer Vergärung und es entsteht Deponiegas. Dieses Gas kann über weite Strecken wandern und unter ungünstigen Bedingungen durch einen Zündfunken zur Explosion gebracht werden.

Auch die Einlagerung von Bauschutt ohne Schutzmaßnahme birgt Gefahren. Viele Baumaterialien enthalten große Mengen an löslichem Salz. Dringt das Grundwasser in die Ablagerung ein, so lösen sich diese Stoffe. Da ein Bestandteil der Salze die sogenannten Schwermetalle wie z.B. Kupfer, Blei und Arsen sind und diese sich z.T. ebenfalls lösen, wird das Grundwasser unbrauchbar. Das Trinkwasser wird aus tieferen Zonen gewonnen, die nur z. T. durch sogenannte Deckschichten geschützt sind. Deshalb muss auch für die Zukunft sicher gestellt werden, dass das oberflächennahe verunreinigte Grundwasser gereinigt wird und eine mögliche Verschleppung von Schadstoffen nach unten nicht stattfindet.

Altstandorte:

In den 50er Jahren siedelten sich zahlreiche Betriebe in Norderstedt an. Insbesondere der Einsatz von Lösemitteln führte zum Teil zur Verunreinigung von Boden und Grundwasser. Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes werden von alten Betriebsflächen die Nutzungen recherchiert und falls erfoderlich der Boden und das Grundwasser untersucht. Vorhandene Bodenverunreinigngen müssen vor der Wiedernutzung der Betriebsflächen beseitigt werden. Seit 1993 werden alte Betriebsstandorte in einem Kataster erfasst und als Verdachtsflächen für Altstandorte geführt. Dieses Kataster wird von der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises geführt. Anfagen hierzu können von Grundeigentümern oder Nichteigenütmern unter Vorlage einer Vollmacht gestellt werden.
           

Ansprechpartner/in

Frau Bleeker-Piek
Fachbereich Planung
Team Stadtplanung
Raum Raum 205
Telefon 040 - 535 95 741
Fax 040 - 535 95 87 741
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Frau Wagner
Fachbereich Planung
Team Stadtplanung
Raum Raum 205
Telefon 040 - 535 95 279
Fax 040 - 535 95 87 279
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular