Neu in der Stadt
Liebe Neubürgerinnen und Neubürger,
das nachfolgende Leistungsangebot hilft Ihnen, sich in unserer Stadt zurechtzufinden.
Abfallentsorgung
Leistungsbeschreibung
Die kommunale Abfallentsorgung umfasst das Sammeln, Befördern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen.
Die Kreise und kreisfreien Städte sind in Schleswig-Holstein als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zuständig für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten sowie von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen, die beseitigt werden.
Die meisten Kreise und kreisfreien Städte haben die Aufgaben und Pflichten der Abfallentsorgung teilweise auf Abfallwirtschaftsgesellschaften oder Zweckverbände übertragen und/oder Dritte mit wesentlichen Aufgaben beauftragt.
Zusatzinformation
An die Kreise oder kreisfreien Städte beziehungsweise die von ihnen beauftragten Dritte oder Zweckverbände.
Die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe nach § 20a Lebenspartnerschaftsgesetz nach dem Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20. Juli 2017entspricht rechtlich einer Eheschließung im Sinne von § 14 Personenstandsgesetz (PStG). Die Umwandlung (Eheschließung) stellt einen statusbegründenden Akt dar und muss mit ihrem Datum sowie mit Unterschrift der Erklärenden, des mitwirkenden Standesbeamten und etwaiger Zeugen erfolgen. Unabhängig davon ist für die Rechte und Pflichten der Lebenspartner nach der Umwandlung der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft weiterhin maßgebend.
Da die Rechte und Pflichten der Lebenspartnerschaft nach der Eheschließung weiter gelten, ist die Bestimmung eines Ehenamens nach § 1355 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dann nicht zulässig ist, wenn bereits zuvor von den Lebenspartnern ein Lebenspartnerschaftsname bestimmt wurde. Ein bereits vorhandener Lebenspartnerschaftsname wird bei der Umwandlung (Eheschließung) als Ehename in das Eheregister einschließlich etwaiger Begleitnamen übernommen.
Lebenspartnerschaften, die im Ausland nach ausländischem Recht begründet wurden, können in Deutschland nicht umgewandelt werden. Diese Lebenspartner können in Deutschland eine Ehe schließen, ohne dass die ausländische Lebenspartnerschaft zuvor aufgelöst werden muss.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Abfallentsorgung sind grundsätzlich Gebühren beziehungsweise Nutzungsentgelte nach den örtlichen Abfallgebührensatzungen beziehungsweise Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entrichten. Informationen hierüber erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur Abfallentsorgung sowie Ansprechpartner für den Bereich Abfallwirtschaft finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
Die Größe der Restabfallgefäße
Die Restabfallbehälter gibt es in den Größen 40 Liter, 60 Liter, 80 Liter, 120 Liter, 240 Liter und 1.100 Liter. Die Behälter werden im 14-täglichen Rhythmus geleert.
Größe der Behälter | Maße | Abfallart |
40/60/80/120 Liter | 50,5 x 55,5 x 100,5 cm | Restabfall |
240 Liter | 58,5 x 74 x 110 cm | Restabfall |
1.100 Liter | 138 x 112 x 147 cm | Restabfall |
Bereitsteller/innen müssen auf die Leerungstermine achten. Für zeitlich befristete Entsorgungsengpässe bieten wir Sonderleerungen und Sondergestellungen für bestimmte Tonnengrößen an.
Eine Selbstanlieferung von Restmüll-Kleinmengen ist am Recyclinghof Norderstedt gegen Gebühr möglich. Rufen Sie uns unter Tel 040/53595-800 an.
Ja, das gehört hinein: z. B. | Nein, das gehört nicht hinein: z. B. |
· Alte Filme, Fotos, Dias · eingetrocknete Pinsel · fettige und verschmutzte Papiere · Glühbirnen und Glasscherben · Hygieneartikel wie Binden, Tampons und Papiertaschentücher · Keramik, Steingut und Porzellan · Leder und verschmutzte Textilien · mineralische Katzenstreu · Nylonstrümpfe · Staubsaugerbeutel und Kehricht · Tapeten- und Teppichreste · teilentleerte Verpackungen · Windeln und Watte · Zigarettenkippen und kalte Asche |
· Bauschutt und Bauabfälle
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In der Sortieranleitung (PDF-Datei, 1,2 MB) steht u. a., welche Abfälle Sie in den Restmüll-, Papier- und Biotonnen entsorgen können.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Abfall-ABC.
Hinweise zur Bereitstellung
Stellen Sie zum Abholtermin die Abfallbehälter bis 6:00 Uhr morgens am Straßenrand zur Abfuhr bereit.
Sind Sie in ein Neubaugebiet gezogen und ist Ihre Straße noch nicht befestigt, stellen Sie die Abfallbehälter bitte an der nächsten von den Sammelfahrzeugen befahrbaren Straße bereit.
Gebührenpflichtiger Zusatzsack für Restabfall
Sollte ausnahmsweise einmal mehr Restabfall anfallen, der nicht in die graue Tonne passt, gibt es den 60 l Zusatzsack, der zu einem Preis von 3,30 € an Verkaufsstellen in Norderstedt erhältlich ist.
Die zugebundenen Zusatzsäcke stellen Sie bitte zum Entleerungstag des Restabfallbehälters neben ihre Abfallbehälter. Zusammen mit dem Restabfall werden die Säcke dann entsorgt. Es werden nur die gebührenpflichtigen Zusatzsäcke mitgenommen. Müllsäcke sind aber kein Ersatz für einen Restabfallbehälter! Bezugsquellen
Restabfallbehälter bestellen
- Änderung des Behälterbestandes:
Erhöhungen des vorhandenen Behälterbestandes sowie Hinzubuchung eines Transportweges führen wir zum 1. eines Monats durch. Nur die Grundstückseigentümer/innen oder Bevollmächtigte können dies bestellen. Bitte beachten Sie hier eine geringe Vorlaufzeit.
- Online bestellen:
Für Änderungen des Tonnenbestandes, die Bestellung von Sonderleerungen oder Sondergestellungen benutzen Sie bitte unser Formular Behälter an-, um- oder abmelden oder rufen Sie uns unter der Abfall-Hotline 040/ 53595-800 an.
Tipps und Informationen rund um den Restabfallbehälter finden Sie in unserer Broschüre -Entsorgung nach Maß- (PDF-Datei, 5,7 MB).
Nutzen Sie unseren Service Gebührenübersicht rund um die Abfallwirtschaft.
Des Weiteren stehen der persönliche Abfuhrkalender und die Sortieranleitungen für Sie zum Herunterladen bereit.